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Edward`s Watch Company Switzerland ( EWC )®
CH-6130 Willisau - Lucerne
Schweiz - Switzerland
General Manager
Harald Meier
Geissburghalde 22a
6130 Willisau
Schweiz
HandelsregisterNr. / Unternehmens-Identifikation ( UID ): CHE-286.807.902
Internet:
e-mail:
Markeninformationen:
Edward`s Watch Company Switzerland
Webseiten Inhalts-Verantwortlicher:
Herr Harald Meier
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AGB
§1 Geltungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Online-Shops von Edward`s Watch Company ( folgend
EWC genannt ) erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie
nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Mit Bestellung der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt
werden.
§2 Angebot und Vertragsabschluss
Die Angaben in unserem Onlineshop (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte etc.) sind als Richtwerte
zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
Die Kaufbestätigung im EWC Online-Shop gilt als rechtskräftiger Vertrag mit dem nach Schweizer Recht
geltendem Widerrufsrecht.
§3 Preise
Massgebend sind die auf der Homepage ( www.e-w-c.ch ) genannten Preise.
Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders deklariert in Schweizer Franken, inkl. aller
gesetzlichen Steuern, exkl. Versandkosten.
§4 Liefer- und Leistungsbedingungen
Wenn sich das gewünschte Produkt an Lager befindet, beträgt die Lieferzeit 2-10 Tage. Ob ein Produkt
an Lager ist, kann bei den Produkteinformationen ersehen werden. EWC ist grundsätzlich nicht haftbar für Spediteur-bedingte (Post) Verzögerungen.
In keinem Fall begründen Lieferverzögerungen Schadenersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht vom
Vertrag.
Die Versandkosten werden separat ausgewiesen und betragen für die Schweiz CHF 11.00 (versichert, per
einschreiben).
Wird auf der Bestellung vom Kunden nichts Gegenteiliges angegeben, behalten wir uns vor, wahlweise
Komplett- oder Teillieferungen durchzuführen.
§5 Annahmeverzug
Verweigert der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme des Kaufgegenstandes oder
erklärt er, den Kaufgegenstand nicht annehmen zu wollen, kann EWC Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen.
§6 Lieferung
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 3
Tagen nach Warenerhalt EWC und dem Frachtführer (Post) schriftlich angezeigt
werden.
Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort
nach Eingang der Warensendung anzumelden.
§7 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung von der transportierenden Person (Kurier /
Post) übergeben wurde. Falls sich der Versand ohne Verschulden von EWC verzögert oder
unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch EWC hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
§8 Gewährleistung
Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 2 Jahre auf Herstellungsmängel,
wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
Verbrauchsmaterial ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Die Gewährleistung entfällt, sofern der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung
der Ware durch den Käufer zurückzuführen ist.
Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte
aus.
Eine Haftung für normale Abnutzung und Verschleissteile ist ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche gegen EWC stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
§9 Retouren
Für Retouren verlangt EWC, dass das defekte Produkt mit detaillierter Fehlerbeschreibung sowie einer Kopie der Rechnung sorgfältig per
einschreiben retourniert wird.
Die Versandkosten für die Rücksendung sind vom Käufer zu tragen.
Durch den Austausch von Teilen oder Produkten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die
Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände.
EWC hat gegenüber seinen Kunden keinerlei Aufbewahrungspflicht. Sollte ein Kunde einen
Reparaturgegenstand 3 Monate nach Fertigstellung nicht abholen oder die Annahme verweigern, so kann dieser nach Ermessen von EWC entweder entsorgt oder zur Deckung der Reparaturkosten veräussert werden. Es besteht kein Anspruch auf das
Produkt nach Ablauf der Frist.
Warengutschriften sind ausschliesslich als Einkaufsgutscheine zu verstehen und geben in keinem Fall
Anspruch auf Rücküberweisungen.
Es besteht kein Recht auf Barrückzahlungen oder Rücküberweisungen.
§10 Zahlung
Die Kaufpreise sind in den von EWC vorgegebenen Zahlungsmodalitäten zu begleichen.
Skonti sind ausgeschlossen.
§11 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei
Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen EWC, als auch gegen
Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausdrücklich ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt.
Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.
§12 Datenschutz
EWC ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen
Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
§13 Eigentumsvorbehalt
Die vom Käufer erworbenen Waren gehören bis zur vollständigen Bezahlung dem Verkäufer ( EWC ). Bei
nicht-Bezahlung können die Waren vom Verkäufer zurückgefordert werden, auch auf rechtlichem Weg.
§14 Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar
ergebenden Streitigkeiten ist Luzern , LU.
Anwendbar ist Schweizer Recht.